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Schulordnung

Unsere Schule ist ein Ort für viele Menschen, die sich hier begegnen, um zu lehren und zu lernen.

Unser Zusammenleben soll für alle friedlich und erfolgreich sein. Dabei hilft unsere Schulordnung, die sich an dem Leitbild unserer Schule orientiert.

 

Ablauf des Schultages:

  1. Der Unterricht beginnt um 07.55 Uhr. Die Schüler/Innen betreten erst 10 Minuten vor dem jeweiligen Unterrichtsbeginn die Schule.

  2. Das Schulgelände wird ausschließlich nach Unterrichtsschluss verlassen. Das Gelände sowie das Gebäude des Hölty-Gymnasiums und der Pestalozzischule werden nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten.

  3. Wenn Klassen ohne Lehrkraft sind, melden sich die Schülervertreter nach 5 Minuten im Sekretariat oder bei der Schulleitung.

  4. Klassenräume werden sauber und ordentlich hinterlassen. Am Ende des Schultages werden die Stühle hochgestellt, Fenster geschlossen und das Licht und alle elektronischen Medien ausgeschaltet (Energiesparen).

  5. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler/Innen sofort das Schulgelände.

  6. Der Lehrerparkplatz ist kein öffentlicher Parkplatz. Er darf ausschließlich von Lehrkräften benutzt werden. Das Überqueren des Lehrerparkplatzes ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet – auch das dortige Abliefern oder Abholen ist Eltern untersagt.

 

Pausenordnung:

  1. In den großen Pausen können sich die Schüler/Innen im Hauptgebäude in den Pausenhallen aufhalten. In den oberen Etagen und in den Treppenhäusern ist der Aufenthalt nicht erlaubt. In der Nebenstelle ist das Schulgebäude mit dem Pausenklingeln zu verlassen.

  2. Das erste Pausenklingeln zeigt das Ende der Pause an. Danach gehen alle zu ihrem Unterrichtsraum, damit beim zweiten Klingeln der Unterricht beginnen kann.

  3. Die Mittagspause im Ganztag verbringen die Schüler/Innen an der Nebenstelle in der Mensa oder auf dem Schulhof bzw. beaufsichtigt in einzelnen Klassenräumen.

  4. Toilettengänge sollten grundsätzlich nur in den Pausen erfolgen. Die Toiletten werden nicht als Aufenthaltsraum benutzt und werden sauber und ordentlich hinterlassen.

  5. Im Hauptgebäude werden Schultaschen nach der 2. und der 4. Stunde nur nach unten mitgenommen. Zu Beginn der großen Pause gehen also alle nur von oben nach unten. Die Taschen werden nicht in den Weg gestellt (Stolperfallen).

  6. In den Wechselpausen (5 Minuten) müssen alle Schüler/Innen die Smartboardklassenräume verlassen. Diese werden von der zuletzt unterrichtenden Lehrkraft abgeschlossen.

  7. Vor den Klassen- oder Fachräumen verhalten sich alle wartenden Schüler/Innen leise.

  8. Der Bereich um die Fahrradständer sowie der überdachte Eingangsbereich sind keine Aufenthaltsorte.

  9. Die Spielgeräte an der Nebenstelle werden nur nach Absprache mit der Grundschule genutzt.

  10. Das Zurückholen eines Balls, der beim Spielen vom Gelände geschossen wurde, darf nur durch Hausmeister oder Lehrkräfte erfolgen.

  11. Winterregelung: Das Schneeballwerfen ist gefährlich und deshalb nicht erlaubt. Dies schließt auch das Hochtreten von Schnee und Eis ein.

  12. Der eingeteilte Ordnungs-/ Hofdienst der Hauptstelle nimmt seine Aufgaben während der Pausen wahr, der der Nebenstelle nach der Pause.

  13. Schüler/Innen haben in der 2. großen Pause die Möglichkeit, mit Lehrpersonen zu sprechen.

 

Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof:

  1. Im Schulgebäude bewegen sich alle Schüler/Innen rücksichtsvoll. Es darf nicht gerannt werden, damit niemand belästigt oder gefährdet wird.

  2. Alle Schüler/Innen halten sowohl das Gebäude als auch das Schulgelände sauber: Abfall und Papier sowie Verpackungsmüll werden getrennt. Schuleigentum wird schonend behandelt. Für absichtlich herbeigeführte Schäden haften die Schüler/Innen und deren Eltern.

  3. Das Werfen mit Gegenständen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, ganz besonders innerhalb des Gebäudes aus den oberen Etagen.

  4. Die Fenster werden regelmäßig zum Lüften geöffnet. Die Fenster der oberen Etagen dürfen nur im Beisein einer Lehrkraft vollständig geöffnet werden.

  5. Das Fahrradfahren und Skaten (Skateboard/ Waveboard etc.) sind aus Sicherheitsgründen auf dem Schulhof und im Gebäude verboten.

 

Gesunde Ernährung:

Da zu unserem Leitbild auch die Vermittlung einer gesunden und ausgewogenen Ernährungs- und Lebensweise gehört, verzichten wir selbstverständlich auf Ungesundes wie z.B., Cola, Chips… Das Essen und Trinken erfolgt in den Pausen. Ausnahmen nur in Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft.

Das Mitbringen und der Verzehr von Energydrinks sowie Kernen jeglicher Art sind generell verboten.

 

Mediennutzung

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Benutzen von Handys und anderen funktionsähnlichen Geräten nicht gestattet. Für diese Geräte besteht keinerlei Versicherungsschutz. Bild- und Tonaufnahmen sind verboten.

Dadurch wollen wir Mobbing, Straftaten, Unterrichtsstörungen und Medienmissbrauch verhindern.

Handys bleiben während des gesamten Schultages stummgeschaltet in der Tasche (im Rahmen eines Unterrichtsprojekts kann das Handy nur mit Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden).

Wird gegen die Handyordnung verstoßen oder besteht der Verdacht eines Verstoßes, darf das Gerät eingesammelt werden. Die Schüler müssen es nach Absprache bei der Lehrkraft abholen.

Bei strafbaren Handlungen mit dem Handy wird von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet.

 

Verhalten bei Gefahr:

In jedem Klassenraum ist der Fluchtwegplan ausgehängt. Bei Feueralarm sollte jeder Schüler/Innen den Fluchtweg kennen.

Im Übrigen gilt:

a) Anweisungen der Lehrkraft befolgen

b) Ruhe bewahren

c) Beeilen, aber nicht drängeln und stoßen

d) Türen und Fenster vor Verlassen schließen

e) Nach dem Verlassen des Schulgebäudes auf den vorgesehenen Plätzen bei der unterrichtenden Lehrkraft sammeln.

 

Laut Gesetz (insbesondere Schulgesetz)…

  1. sind Drogen jeglicher Art ausdrücklich verboten! Auch in unmittelbarer Nähe des Schulgeländes sind der Konsum und die Abgabe von Drogen an Jugendliche nicht gestattet. Laut Jugendschutzgesetz ist das Rauchen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten (§10 JuSchG).

  2. ist das Mitbringen von Waffen jeglicher Art (Hieb-, Stich- und Feuerwaffen etc.) verboten!

  3. ist Gewalt jeglicher Art (körperliche sowie verbale Gewalt) verboten!

  4. ist der Diebstahl grundsätzlich verboten! Die persönlichen Gegenstände anderer sind zu respektieren.

 

Mithilfe durch Schüler/Innen

Die Schülervertretung (SV) ermöglicht es den Schülern/Innen, zusammen mit der Elternvertretung, der Verbindungslehrkraft und der Schulleitung, ihre Angelegenheiten zu vertreten und zu regeln.

 

Zwei Schülersprecher werden zu Beginn des Schuljahres gewählt. Sie vertreten die gesamte Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, nehmen an Konferenzen teil, berichten über Missstände und bemühen sich um Verbesserung.

 

Die Aufgaben innerhalb der Schülerschaft regeln sie nach einer besonderen, von der SV selbst aufgestellten Satzung:

Klassensprecher sind die Vertreter der Schüler/Innen einer Klasse. Sie tragen die Wünsche und Sorgen ihrer Klasse nicht nur in der SV vor, sondern sie wenden sich im Auftrage der Klasse auch an ihre Fachlehrer, die Klassenleitung oder an die Schulleitung. Informationen für die Klasse werden in erster Linie über den Klassensprecher geleitet. Diese können nur Angelegenheiten vertreten, die von der Mehrheit der Klasse unterstützt werden. Erster Ratgeber für den Klassensprecher ist die Klassenleitung.

 

Schulpflicht, Schulversäumnisse und Beurlaubungen

Jedes Kind ist zwölf Jahre lang schulpflichtig; davon besucht es neun bzw. zehn Jahre allgemeinbildende Schulen. Die Schule hat den Auftrag, die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen. Ohne Grund dem Unterricht fernzubleiben, ist nach dem Gesetz strafbar.

 

Es ist deshalb Folgendes zu beachten:

Wenn Schülerinnen oder Schüler wegen Krankheit oder anderen nicht voraussehbaren Gründen dem Unterricht fernbleiben müssen, ist die Schule sofort zu benachrichtigen. Fehlt ein Schüler/Innen länger als drei Tage, so müssen der Schule von dem Erziehungsberechtigten spätestens am dritten Versäumnistag die Gründe des Fernbleibens schriftlich mitgeteilt werden.

 

Schüler/Innen können aus zwingenden Gründen beurlaubt werden, wenn das die Erziehungsberechtigten frühzeitig und schriftlich beantragen.

 

Die Klassenleitung ist berechtigt, auf Antrag, bis zu zwei Tagen Urlaub zu gewähren.

Bis zu vier Wochen kann die Schulleitung beurlauben. Diese genehmigt eine Beurlaubung nur, wenn der Klassenlehrer dies befürwortet und triftige Gründe vorliegen. Urlaubsgesuche sollen deshalb an die Klassenleitung gehen.

 

Jeglicher Urlaub im Anschluss an die Ferien kann nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Die Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass Klassenlehrer und Schulleitung Stellung nehmen und gegebenenfalls die Genehmigung der Schulaufsicht einholen können.

 

Nachteile, die dem beurlaubten Schüler/Innen durch versäumten Lehrstoff entstehen, können nicht der Schule angelastet werden. Der/ Die Schüler/In muss sich selbst bemühen, das Versäumte nachzuholen.

Für einzelne Stunden befreit grundsätzlich die betreffende Fachlehrkraft. Ist diese nicht erreichbar, wird die Befreiung in dringenden Fällen von der Klassenleitung, ist dieser auch nicht erreichbar, von der Schulleitung gewährt.

 

Eine Befreiung vom Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats kann die Fachlehrkraft aussprechen. Sie kann jederzeit auf einen schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten oder des/ der volljährigen Schülers/In bestehen. Bei nicht offensichtlich erkennbarer Erkrankung oder Verletzung kann sie darüber hinaus die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attestes verlangen. Die bis zu einem Monat vom Sportunterricht befreiten Schüler/Innen sind in der Regel im Sportunterricht anwesend. Die über einen Monat hinausgehende Befreiung spricht die Schulleitung auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des/ der volljährigen Schülers/In aus. Zur Art und zum Umfang der beantragten Befreiung können die gutachterlichen Äußerungen eines Arztes, ggf. eines Amtsarztes, verlangt werden. Die Kosten dieser gutachterlichen Äußerung oder eines Amtsarztes tragen die Erziehungsberechtigten.

 

Schulgebäude, Mobiliar, Geräte, Unterrichtsmittel und die sonstige Ausstattung der Räume

Diese sind öffentliches Eigentum. Bei mutwilliger Zerstörung muss Ersatz geleistet werden.

Kleinere Schäden infolge normaler Abnutzung können zumeist vom Hausmeister behoben werden. Wer Schäden entdeckt, ist verpflichtet, sie sofort zu melden.

 

Ordnung in Fachräumen

Fachräume sind: Kunst- und Musikraum, Computerräume, Biologie-, Physik- und Chemieraum mit den Vorbereitungs- und Sammlungsräumen und die Küche. Dazu gehören auch die Sportstätten (Turnhallen und Sportplatz) sowie die Werk- und Technikräume. Alle Fachräume sind abgeschlossen. Sie werden erst auf Weisung der Fachlehrkraft betreten. Auch für diese Räume gelten die üblichen Regeln.

 

Ausgabe von Schulmaterialien

Anschauungsmaterial, Geräte, Wandkarten, Bilder und audiovisuelle Geräte werden im Lehrmittelraum von dem/ der Schulassistentin verwaltet. Der Mediendienst der Klasse kontrolliert vor und nach der Ausleihe die Vollständigkeit und trägt sich in das Ausleihbuch ein.

 

Entliehenes Unterrichtsmaterial ist unmittelbar nach der Unterrichtsstunde, in der es gebraucht wurde, zurückzugeben. Mängel und Beschädigungen an den Geräten sind bei der Rückgabe zu melden, auch wenn sie vom letzten Benutzer nicht selbst verursacht wurden.

 

Unfallverhütung

Infolge des engen Bewegungsraumes, besonders auf dem Hof, in der Pausenhalle und auf den Treppen, besteht eine erhöhte Unfallgefahr, die eine besondere Rücksichtnahme erfordert.

Beim Sport müssen Uhren, Ringe, Ketten und anderer Schmuck abgelegt werden.

 

Sozialverhalten

Gemeinschaftsfähig und für die Mitmenschen erträglich ist nur, wer dem anderen die gleichen Rechte einräumt, die er für sich selbst beansprucht, und der selbst Pflichten übernimmt, die er von anderen erwartet.

Zu den Regeln der Höflichkeit gehört: einander zu helfen, in freundlichem Ton miteinander umgehen und aufeinander Rücksicht nehmen.

 

Wenn alle diese Regeln beachten, kann sich jeder an unserer Schule wohlfühlen!

 

Die Schulordnung gilt bei allen Schulveranstaltungen, auch solchen, die nicht in unseren Gebäuden stattfinden.

 

Ergänzende Pausenordnung Außenstelle Neustadt

Alle Schüler/Innen hören auf die Anweisungen der Lehrkräfte, sowohl der Grundschule als auch der Oberschule.

 

Im Treppenhaus und auf den Fluren gehen die Schüler/Innen rechts und verhalten sich leise.

 

Die Treppen und der Schuleingang bleiben während der Pause frei.

 

In den großen Pausen gehen alle Schüler/Innen auf den Schulhof. Wer einmal draußen ist, bleibt auch draußen.

 

In der 1. großen Pause dürfen nur die Grundschüler die Schaukel auf dem Schulhof benutzen, in der 2. großen Pause nur die Oberschüler. Der Fußballplatz darf in der 1. Pause von den Oberschülern und in der 2. Pause von den Grundschülern genutzt werden.

 

Während der Regenpause halten sich die Schüler/Innen im Klassenraum oder im nächsten Fachraum auf.

Modellprojekt Zukunftsschule