Möglichkeit des Homeschooling ab dem 14.12.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicher aus den Medien und über Ihr Kind erfahren haben, besteht ab Montag, dem 14.12.2020 die Möglichkeit, dass Ihr Kind ins Homeschooling geht. Das bedeutet, dass Ihr Kind die Schule nicht mehr besucht und die Unterrichtsinhalte eigenständig bearbeitet.
Arbeiten können stattfinden und an diesen muss Ihr Kind in der Schule teilnehmen. Es gilt eine Anwesenheitspflicht aller Schülerinnen und Schüler! Beim Fehlen gilt unsere Regelung, dass nur eine ärztliche Bescheinigung als Entschuldigung anerkannt wird! Ihr Kind ist von den Lehrkräften über die Termine der Arbeiten informiert.
Für die Freistellung Ihres Kindes brauchen Sie dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin lediglich eine Nachricht zu schreiben, ab wann Ihr Kind nicht mehr am Präsenzunterricht teilnimmt.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Freundliche Grüße
Sven Sievert
Oberschuldirektor